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BETREUUNGSANGEBOTE

Sozialstation /

Entlastung

Entlastungsangebote

§ 45B SGB XI

Auf den Entlastungsbetrag haben alle Pflegebedürftigen in den Pflegegraden 1 – 5 einen Anspruch, bei denen die Pflege im häuslichen Bereich erfolgt.

Die Anspruchshöhe des Entlastungsbetrags beträgt per 01.01.17 monatlich 125 EUR. Wird der monatliche Leistungsbetrag nicht oder nicht vollständig in Anspruch genommen, kann dieser im nächsten Monat bzw. in Folgemonaten genutzt werden.

Wir bieten als Entlastungsangebot Hilfe bei der Haushaltsführung sowie Betreuung zu Hause an.

Damit wir, die Ökumenische Sozialstation, direkt mit der Pflegekasse abrechnen können, ist eine Abtretungserklärung Voraussetzung.

Pflegebedürftige im Pflegegrad 1 können den Entlastungsbetrag auch für Leistungen der ambulanten Pflegedienste im Bereich der Selbstversorgung verwenden.

Außerdem kann der Betrag auch für die anfallenden Unterkunfts- und Verpflegungskosten in unseren Tagespflegen verwendet werden.

Alltagsbegleitung

Hauswirtschaftliche Besorgungen

Waschen

Wäsche und Kleidung

Spaziergänge