Menschlich, freundlich
Wertschätzung selbstverständlich
Immer ansprechbar
Sozialstation /
Entlastung
Auf den Entlastungsbetrag haben alle Pflegebedürftigen in den Pflegegraden 1 – 5 einen Anspruch, bei denen die Pflege im häuslichen Bereich erfolgt.
Die Anspruchshöhe des Entlastungsbetrags beträgt per 01.01.17 monatlich 125 EUR. Wird der monatliche Leistungsbetrag nicht oder nicht vollständig in Anspruch genommen, kann dieser im nächsten Monat bzw. in Folgemonaten genutzt werden.
Wir bieten als Entlastungsangebot Hilfe bei der Haushaltsführung sowie Betreuung zu Hause an.
Damit wir, die Ökumenische Sozialstation, direkt mit der Pflegekasse abrechnen können, ist eine Abtretungserklärung Voraussetzung.
Pflegebedürftige im Pflegegrad 1 können den Entlastungsbetrag auch für Leistungen der ambulanten Pflegedienste im Bereich der Selbstversorgung verwenden.
Außerdem kann der Betrag auch für die anfallenden Unterkunfts- und Verpflegungskosten in unseren Tagespflegen verwendet werden.
Wäsche und Kleidung
Mit großem Bedauern müssen wir mitteilen, dass unser ambulanter Pflegedienst schwer vom Hochwasser betroffen ist. Die Tagespflege und das Büro sind leider vollständig zerstört.
Spenden unter dem Betreff „Hochwasserhilfe“ können Sie auf das Spendenkonto
DE32 7205 1840 0000 0146 96 bei der Sparkasse Günzburg überweisen.
Jede Hilfe ist wertvoll und gibt uns die Kraft, diese schwierige Zeit zu überstehen. Vielen Dank für Ihre Solidarität und Unterstützung!
Herzliche Grüße
Ihr Team des ambulanten Pflegedienstes